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    Ratgeber

    Fragen im Vorstellungsgespräch

    Fragen im Vorstellungsgespräch sollen zeigen, ob jemand die Arbeit kann und ins Team passt. Im Handwerk sagen dafür Fragen zur echten Arbeit mehr als Fragen zu Stärken und Schwächen.

    Genauso wichtig ist, was nicht gefragt werden darf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt hier klare Grenzen.

    Eine Frau und ein Mann im Gespräch, beide lachen
    Inhalt
    Gute Fragen

    Fragen im Vorstellungsgespräch, die etwas zeigen

    Gute Fragen im Vorstellungsgespräch lassen den Bewerber von seiner Arbeit erzählen. Wer beschreibt, wie er eine Heizung in Betrieb nimmt oder einen Fehler im Kabelbaum sucht, zeigt mehr als jeder Lebenslauf.

    1. „Was war zuletzt die Arbeit auf der Baustelle?“

      Zeigt, was er wirklich kann, und nicht, was im Zeugnis steht. Nachfragen: Mit welchem Werkzeug wurde gearbeitet, was lief schief?

    2. „Was ist der Grund für den Wechsel?“

      Die wichtigste Frage des Gesprächs. Wer den Grund kennt, weiß, womit er überzeugen kann, und ob der Betrieb das überhaupt bietet.

    3. „Wie sieht ein guter Arbeitstag aus?“

      Zeigt, was ihm wichtig ist: Feierabend, Abwechslung, Verantwortung oder ein festes Team.

    4. „Was hat beim letzten Chef gestört?“

      Eine ehrliche Antwort zeigt, was er beim nächsten nicht erleben will. Wer nur schimpft, zeigt etwas anderes.

    5. „Ab wann wäre ein Start möglich?“

      Klärt die Kündigungsfrist und zeigt, wie ernst der Wechsel gemeint ist.

    6. „Welche Fragen gibt es an uns?“

      Wer keine einzige Frage hat, hat sich mit dem Betrieb kaum beschäftigt. Wer nach Fahrzeug, Werkzeug und Team fragt, meint es ernst.

    Zwei Kolleginnen im Büro
    Tabu

    Welche Fragen im Vorstellungsgespräch verboten sind

    Verboten sind im Vorstellungsgespräch Fragen, die zu einer Benachteiligung nach dem AGG führen können. § 1 AGG nennt die Merkmale: „Rasse oder … ethnische Herkunft, … Geschlecht, … Religion oder Weltanschauung, … Behinderung, … Alter oder … sexuelle Identität“.

    Daraus folgt im Alltag: keine Fragen nach Schwangerschaft oder Familienplanung, nach Religion, Herkunft oder Partnerschaft. Nach Vorstrafen darf nur gefragt werden, wenn sie für die Stelle wichtig sind, bei einem Berufskraftfahrer etwa nach Verkehrsdelikten.

    Wer unsicher ist, fragt nach der Arbeit und nicht nach der Person. Damit ist man auf der sicheren Seite und erfährt ohnehin mehr.

    Ablauf

    Wie ein gutes Vorstellungsgespräch im Handwerk abläuft

    Ein gutes Vorstellungsgespräch im Handwerk ist kurz, konkret und findet dort statt, wo gearbeitet wird. Ein Rundgang durch Werkstatt oder Halle sagt beiden Seiten mehr als eine Stunde am Besprechungstisch.

    1. Den Betrieb vorstellen

      Wer sind wir, was machen wir, wer wäre das Team. Kurz, weil der Rundgang den Rest zeigt.

    2. Den Bewerber erzählen lassen

      Die Fragen oben, mit Nachfragen zur echten Arbeit. Zuhören ist hier wichtiger als Reden.

    3. Rundgang durch den Betrieb

      Werkstatt, Fahrzeuge, Lager, Kollegen. Hier merkt der Bewerber, ob er sich das vorstellen kann.

    4. Den nächsten Schritt nennen

      Wann meldet sich wer, gibt es einen Tag zum Probearbeiten? Wer das offen lässt, verliert gute Leute an den schnelleren Betrieb.

    Ob Probearbeiten bezahlt werden muss und wie lang es sein darf, steht unter Probearbeiten.

    Vier Kollegen um einen Tisch mit Laptop, alle zeigen den Daumen nach oben
    Fragen

    Fragen zum Vorstellungsgespräch

    Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch verboten?

    Verboten sind Fragen, die zu einer Benachteiligung nach § 1 AGG führen können, also nach Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Dazu gehören auch Fragen nach Schwangerschaft und Familienplanung.

    Was ist die wichtigste Frage im Vorstellungsgespräch?

    Warum der Bewerber wechseln will. Die Antwort zeigt, womit der Betrieb überzeugen kann, und ob er das überhaupt bietet.

    Darf ich im Vorstellungsgespräch nach dem Gehalt fragen?

    Ja, nach den Gehaltsvorstellungen darf gefragt werden. Besser ist es, den eigenen Rahmen schon in der Anzeige zu nennen, dann spart das Gespräch diese Runde.

    Quellen

    Zahlen aus eigenen Kampagnen stehen im Text und sind dort als solche gekennzeichnet. Hier steht, worauf sich alles Übrige stützt.

    1. [1]§ 1 AGG, Ziel des Gesetzes · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, geprüft am 2026-09-23Belegt: Die sechs Merkmale, nach denen im Bewerbungsverfahren nicht benachteiligt werden darf.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

    Herausgeber: Redline Grow, Stuttgart. Verantwortlich für den Inhalt: Danial Kashanian.

    Zuletzt geprüft am . Geprüft heißt: Jede Zahl auf dieser Seite wurde an diesem Tag gegen die Quelle gehalten, die im Quellenkasten steht.

    Zu jeder Zahl ist festgehalten, was genau gezählt wird, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht und wo sie nachprüfbar steht. Das steht öffentlich auf Zahlen und Quellen.

    Mehr Gespräche mit Leuten, die wirklich passen? Vorqualifiziert.

    Wir rufen Bewerber vorher an und klären Beruf, Erfahrung und Wechselgrund, damit der Betrieb nur noch mit den Passenden spricht.