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    Zeitarbeit · Kosten, Fristen und Grenzen

    Der Anruf bei der Zeitarbeitsfirma kommt selten aus Überzeugung

    Er kommt, weil der Auftrag drückt und die Stelle seit Monaten offen ist. Diese Seite beantwortet zuerst, was Zeitarbeit kostet, welche Fristen gelten und wann sie der richtige Weg ist. Erst danach steht hier, was wir aus 181 eigenen Kampagnen über den anderen Weg wissen.

    Vorarbeiter mit Schutzhelm und Klemmbrett zeigt den Daumen nach oben, hinter ihm ein Radlader in einer Lagerhalle
    Zwölf Monate im Vergleich
    Über Zeitarbeit55.080 bis 76.500 €
    Fest angestellt46.051 €

    Facharbeiter, 18 Euro Stundenlohn, ohne Zuschläge

    Das Wichtigste

    Die Zahlen dieser Seite in je einem Satz

    1. Ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nach § 1 Absatz 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen, über Betriebsvereinbarungen sind bis zu 24 Monate möglich. Quelle: Gesetzestext, abgerufen bei gesetze-im-internet.de.
    2. Vom Gleichstellungsgrundsatz beim Entgelt darf nach § 8 Absatz 4 AÜG nur für die ersten neun Monate einer Überlassung abgewichen werden. Für den Betrieb heißt das: Der Verrechnungssatz steigt im Verlauf, er bleibt nicht, wo er im Angebot stand.
    3. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Zeitarbeit ein einheitlicher DGB/GVP-Tarifvertrag, Entgeltgruppe 1 liegt bei 14,96 Euro je Stunde. Quelle: DGB-Übersicht Tarifverträge Leiharbeit und GVP-Entgelttabelle 2026.
    4. Der Verrechnungssatz liegt nach übereinstimmenden Angaben von Anbietern und Fachportalen beim 1,8- bis 2,5-fachen des Bruttostundenlohns. Das ist eine Branchenangabe und keine amtliche Zahl.
    5. Über zwölf Monate und bei 18 Euro Stundenlohn kostet ein Einsatz über Zeitarbeit 55.080 bis 76.500 €, dieselbe Stelle fest besetzt 46.051 Euro. Gerechnet mit 1.700 geleisteten Stunden im Jahr, 2.080 bezahlten Stunden und 23 Prozent Lohnnebenkosten.
    Inhalt
    Aus der Praxis

    Wie es meistens anfängt

    Zeitarbeit fängt in den meisten Betrieben nicht als Entscheidung an, sondern als Notlösung. Erst ist es nur eine Stelle: Der Geselle ist im Frühjahr gegangen, die Anzeige läuft seit acht Wochen, und von den vier Bewerbungen passte keine. Der Chef macht die Arbeit deshalb erst einmal selbst mit, abends und samstags, weil das im Betrieb immer so gelaufen ist und weil es ja nicht ewig dauern wird.

    Dann kommt der Auftrag, auf den er ein halbes Jahr gewartet hat. Der Kunde will einen Termin, die Kollegen sind schon am Anschlag, und zum ersten Mal steht die Frage im Raum, ob er absagen muss. Am selben Abend ruft er bei einer Zeitarbeitsfirma an. Das Gespräch läuft gut, man kennt die Branche, man hat Leute, man kann kurzfristig, und zwei Tage später liegt ein Profil im Postfach: acht Jahre Erfahrung, alle Scheine, sofort verfügbar. Der Chef sagt zu, weil er in dieser Woche keine andere Möglichkeit hat.

    Am Montag steht der Mann im Hof. Und in den ersten zwei Stunden auf der Baustelle merken die Kollegen, dass die acht Jahre auf dem Papier und die acht Jahre in der Praxis zwei verschiedene Dinge sind. Er ist nicht unwillig. Er hat es nur nicht so gelernt, wie es hier gemacht wird. Also läuft einer der eigenen Leute nebenher und zeigt es ihm, und damit sind zwei Leute halb gebunden statt einer ganz frei.

    Es wird trotzdem besser. Nach drei Wochen läuft es, nach zwei Monaten ist er im Team angekommen, und der Chef denkt zum ersten Mal darüber nach, ihn zu übernehmen. Dann ruft die Zeitarbeitsfirma an: Der Kollege wird woanders gebraucht, ab nächster Woche. Oder der Kollege selbst kündigt, weil er eine feste Stelle gefunden hat. Beides kommt vor.

    Was bleibt, ist eine Rechnung über mehrere Monate, ein Team, das sich zweimal umgestellt hat, und dieselbe offene Stelle wie im Frühjahr. Der Auftrag ist raus, und das war das Geld in dieser Situation vermutlich wert. An der Kapazität im Betrieb hat sich trotzdem nichts geändert, und die Suche fängt wieder bei null an. Diesen Verlauf beschreiben uns Dachdecker, Schreiner, Kfz-Betriebe und Industriebetriebe fast wortgleich. Es ist keine Studie, es ist das, was wir in den Erstgesprächen hören.

    Der Verlauf
    1. Die Anzeige läuft, keine Bewerbung passt
    2. Der Auftrag kommt, Anruf bei der Zeitarbeitsfirma
    3. Am Montag steht der Mann im Hof
    4. Nach zwei Monaten im Team angekommen
    5. Der Einsatz endet
    6. Dieselbe offene Stelle wie im Frühjahr
    Ein Mitarbeiter mit Helm zeigt nach vorn, neben ihm ein Kollege mit Gehörschutz und Staubmaske an einer Förderanlage
    Arbeitnehmerüberlassung

    Wer bei Zeitarbeit wessen Chef ist

    Bei Zeitarbeit bleibt die Zeitarbeitsfirma der Arbeitgeber, der Betrieb bekommt nur das Weisungsrecht. Das Modell heißt im Gesetz Arbeitnehmerüberlassung, und der Name sagt genau, was passiert. Der Zeitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, nicht mit dem Betrieb, in dem er arbeitet. Die Firma zahlt ihm den Lohn, trägt die Sozialabgaben und überlässt ihn gegen Entgelt an den Betrieb.

    Für den Betrieb heißt das zweierlei. Er weist den Mann fachlich an, als wäre er ein eigener Mitarbeiter, und trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf seiner Baustelle. Aber er hat keinen Arbeitsvertrag in der Hand, und wenn der Einsatz endet, endet er, ohne dass der Betrieb kündigen muss oder kann.

    Wer überlassen will, braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Das ist keine Formalie: Ohne diese Erlaubnis ist der Überlassungsvertrag unwirksam, und im Zweifel gilt ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb als zustande gekommen. Nach der Erlaubnis zu fragen, kostet einen Satz im ersten Telefonat.

    Drei Beteiligte
    ZeitarbeitsfirmaArbeitgeber

    Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialabgaben

    Zeitarbeiterarbeitet im Betrieb

    Überlassung gegen Entgelt

    BetriebWeisungsrecht und Sicherheit auf der Baustelle

    Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit

    Verrechnungssatz

    Was auf der Rechnung steht

    Auf der Rechnung steht kein Lohn, sondern ein Verrechnungssatz je geleisteter Stunde. Der liegt nach übereinstimmenden Angaben der Anbieter beim 1,8- bis 2,5-fachen des Bruttostundenlohns. Das ist eine Branchenangabe, keine amtliche Zahl, und die Spanne ist ehrlicher als ein einzelner Wert: Sie hängt an Qualifikation, Einsatzdauer und daran, wie dringend der Betrieb gerade ist.

    In dem Aufschlag steckt mehr, als es zunächst aussieht. Die Zeitarbeitsfirma zahlt Sozialabgaben, Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und sie zahlt den Mann auch in den Wochen, in denen er bei niemandem im Einsatz ist. Dazu kommen Verwaltung und Marge. Der Satz ist also nicht überzogen, er bildet ab, was das Modell kostet.

    Der tarifliche Boden liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 14,96 Euro je Stunde in der untersten Entgeltgruppe, deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Seit demselben Datum gilt in der Branche ein einheitlicher Tarifvertrag zwischen DGB und GVP; die früher nebeneinander bestehenden iGZ- und BAP-Werke sind abgelöst. Für einen Facharbeiter im Handwerk liegt die Eingruppierung darüber, und auf diesen Lohn kommt dann erst der Faktor.

    Lohn und Satz je Stunde
    Bruttostundenlohn18,00 €
    Verrechnungssatz32,40 bis 45,00 €

    Faktor 1,8 bis 2,5, Branchenangabe

    Im Aufschlag

    • Sozialabgaben
    • Urlaub
    • Feiertage
    • Lohnfortzahlung
    • einsatzfreie Wochen
    • Verwaltung
    • Marge
    Rechenbeispiel

    Zwölf Monate, einmal durchgerechnet

    Zwölf Monate Zeitarbeit sind hier einmal durchgerechnet, für einen Facharbeiter mit 40 Stunden die Woche und rund 1.700 geleisteten Stunden im Jahr nach Abzug von Urlaub und Feiertagen. Die Annahmen stehen dabei, damit Du sie durch Deine eigenen ersetzen kannst.

    Bruttostundenlohn des Zeitarbeiters

    Annahme, Facharbeiterniveau

    18,00 €

    Faktor der Zeitarbeitsfirma

    Branchenangabe

    1,8 bis 2,5

    Verrechnungssatz je Stunde

    was der Betrieb zahlt

    32,40 bis 45,00 €

    Geleistete Stunden in 12 Monaten

    40 Stunden, abzüglich Urlaub und Feiertage

    rund 1.700

    Kosten über 12 Monate

    ohne Zuschläge für Überstunden, Samstage und Montage

    55.080 bis 76.500 €

    Zwei Dinge fehlen in dieser Rechnung, und beide gehen zulasten des Betriebs. Zuschläge für Überstunden, Samstagsarbeit und Montage kommen obendrauf. Und ab dem neunten Monat greift Equal Pay, der Satz steigt also im Verlauf. Wer mit der Zahl aus dem Angebot rechnet, rechnet mit der niedrigsten Zahl des ganzen Jahres.

    Vergleichsrechner

    Zeitarbeit oder feste Stelle, was kostet was?

    Über Zeitarbeit

    55.080 €
    bis 76.500 €

    1.700 geleistete Stunden, mal Faktor 1,8 bis 2,5

    Fest angestellt

    46.051 €
     

    2.080 bezahlte Stunden, plus 23 Prozent Lohnnebenkosten

    Der Faktor 1,8 bis 2,5 ist eine Angabe der Anbieter, keine Erhebung. Die 23 Prozent Lohnnebenkosten sind amtlich.Bei Zeitarbeit zahlst Du nur geleistete Stunden, gerechnet mit rund 1.700 im Jahr bei 40 Wochenstunden nach Abzug von Urlaub und Feiertagen. Fest angestellt zahlst Du auch Urlaub, Feiertage und Krankheit. Lohnnebenkosten nach Statistischem Bundesamt 2025: 23 Euro auf 100 Euro Bruttolohn.
    18,00 €

    Der tarifliche Boden der Zeitarbeit liegt seit 1. Januar 2026 bei 14,96 Euro.

    40 Std.
    12 Monate

    Obere Kante ist die gesetzliche Überlassungshöchstdauer nach § 1 Absatz 1b AÜG.

    Tabelle

    Fünf Fälle, nebeneinandergelegt

    Alle fünf rechnen mit 40 Wochenstunden, rund 1.700 geleisteten Stunden im Jahr und dem Faktor 1,8 bis 2,5. Die Werte für die feste Stelle enthalten 23 Prozent Lohnnebenkosten und alle bezahlten Stunden, also auch Urlaub, Feiertage und Krankheit.

    Kosten eines Einsatzes über Zeitarbeit im Vergleich zur festen Einstellung, nach Dauer und Stundenlohn.
    DauerStundenlohnÜber ZeitarbeitFest angestelltMehrkosten
    6 Monate16 €24.480 bis 34.000 €20.467 €4.013 bis 13.533 €
    9 Monateab hier greift Equal Pay18 €41.310 bis 57.375 €34.538 €6.772 bis 22.837 €
    12 Monate18 €55.080 bis 76.500 €46.051 €9.029 bis 30.449 €
    18 MonateHöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG18 €82.620 bis 114.750 €69.077 €13.543 bis 45.673 €
    12 Monate22 €67.320 bis 93.500 €56.285 €11.035 bis 37.215 €

    Zwei Dinge fehlen in dieser Rechnung, und beide gehen zulasten des Betriebs: Zuschläge für Überstunden, Samstagsarbeit und Montage kommen obendrauf, und ab dem neunten Monat greift Equal Pay, der Verrechnungssatz steigt also im Verlauf. Wer mit der Zahl aus dem Angebot rechnet, rechnet mit der niedrigsten Zahl des ganzen Einsatzes. Der Faktor 1,8 bis 2,5 ist eine übereinstimmende Angabe von Anbietern und Fachportalen, keine amtliche Zahl.

    Begriffe

    Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Personaldienstleister

    Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit bezeichnen denselben Vorgang: Ein Betrieb leiht sich einen Mitarbeiter, der bei einem anderen Unternehmen angestellt ist. Arbeitnehmerüberlassung ist das Wort des Gesetzes, Leiharbeit das ältere Wort der Praxis, Zeitarbeit das Wort der Branche. Für den Menschen gilt dasselbe: Leiharbeiter, Leiharbeitnehmer und Zeitarbeiter meinen dieselbe Person, und auf dieser Seite steht überall dieselbe Rechnung dahinter, egal welches der drei Wörter Du suchst. Ein Personaldienstleister ist der Anbieter, der das organisiert, und viele bieten daneben auch Personalvermittlung an, also die feste Einstellung gegen Honorar. Für die Rechnung macht der Unterschied zwischen den ersten drei Wörtern nichts aus, für den Vertrag der Unterschied zum vierten sehr wohl.

    • Wort des GesetzesArbeitnehmerüberlassung
    • Wort der PraxisLeiharbeit
    • Wort der BrancheZeitarbeit
    • der AnbieterPersonaldienstleister

    Zeitarbeit oder Festanstellung: was für den Betrieb dafür und dagegen spricht

    Zeitarbeit ist schnell und teuer, eine Festanstellung ist langsam und günstiger. Das ist der ganze Kern, und alles Weitere sind Umstände, unter denen sich das eine oder das andere lohnt.

    Dafür

    • Jemand steht in Tagen auf der Baustelle, nicht in Monaten.
    • Kein Kündigungsrisiko: Der Einsatz endet, wenn er enden soll.
    • Auftragsspitzen lassen sich abfangen, ohne eine Stelle zu schaffen.
    • Der Betrieb lernt die Person kennen, bevor er sie einstellt.

    Dagegen

    • Der Stundensatz liegt deutlich über dem eigenen Lohn, dauerhaft.
    • Die Überlassung ist zeitlich begrenzt, siehe die Fristen unten.
    • Wer geht, nimmt das Wissen über den Betrieb mit.
    • Eine Übernahme kostet meist eine zusätzliche Gebühr.

    Der häufigste Fehler ist keiner der beiden Wege, sondern die Verwechslung der Fristen: Zeitarbeit über Monate zu bezahlen, während parallel niemand sucht. Was das über zwölf Monate ausmacht, steht in der Rechnung weiter oben.

    Grenzen des Vergleichs

    Was in diesem Vergleich nicht steckt

    Im Kostenvergleich zwischen Zeitarbeit und fester Stelle fehlt auf beiden Seiten etwas, das sich nicht in Euro ausdrücken lässt. Die Rechnung wäre unehrlich, wenn sie so stehen bliebe.

    Bei der festen Stelle fehlen Suche und Risiko. Bevor jemand anfängt, muss er gefunden werden, und das kostet Zeit, Geld und manchmal ein halbes Jahr, in dem die Arbeit trotzdem liegen bleibt. Wie teuer dieses Warten wird, steht auf Mitarbeiter finden. Dazu kommt: Es kann sein, dass niemand kommt. Der Zeitarbeiter dagegen steht nächste Woche da.

    Bei der Zeitarbeit fehlt der Wert der Flexibilität. Ein Einsatz lässt sich beenden, ohne Kündigungsfrist, ohne Sozialauswahl, ohne Abfindung. Wer einen Auftragsberg für ein halbes Jahr abarbeiten muss und danach nicht weiß, wie es weitergeht, kauft genau das ein. Diese Sicherheit ist etwas wert, sie taucht in keiner Zeile der Rechnung auf.

    Der Vergleich taugt deshalb für eine Frage: dauerhafter Bedarf oder Spitze. Bei einer Spitze kann Zeitarbeit trotz des höheren Satzes das richtige Mittel sein. Bei einer Stelle, die dauerhaft besetzt sein soll, zahlt ein Betrieb über die Jahre erheblich mehr für dieselbe Arbeit.

    Gesetz

    Die zwei Fristen aus dem Gesetz

    Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz setzt zwei Grenzen, die im ersten Gespräch selten zur Sprache kommen und die beide den Betrieb betreffen.

    9 Mon.
    6 Mon.
    3 Mon.
    EinsatzbeginnMonat 9Monat 15Monat 18

    Monat 1 bis 9

    Der Tarifvertrag darf vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen. Das ist der Satz, der im Angebot steht.

    Monat 9 bis 15

    Heranführung ans tarifliche Branchenniveau. Der Verrechnungssatz steigt stufenweise.

    Monat 15 bis 18

    Volles Branchenniveau. Danach endet die Höchstüberlassungsdauer beim selben Entleiher.

    Fristen nach § 8 Absatz 4 und § 1 Absatz 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen, über Betriebsvereinbarungen sind bis zu 24 Monate möglich. Der Preis aus dem Angebot gilt also für die ersten neun Monate, nicht für den ganzen Einsatz.

    Neun Monate bis Equal Pay. Grundsätzlich muss ein Zeitarbeiter dasselbe verdienen wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Einsatzbetrieb. Nach § 8 Absatz 4 AÜG dürfen Tarifverträge davon für die ersten neun Monate abweichen, länger nur unter Auflagen und höchstens bis zum 15. Monat. Danach steigt der Lohn, und mit ihm der Verrechnungssatz. Frühere Einsätze desselben Mannes werden dabei angerechnet, wenn dazwischen höchstens drei Monate liegen.

    Achtzehn Monate bis zum Ende. Nach § 1 Absatz 1b AÜG darf derselbe Zeitarbeiter nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Betrieb überlassen werden. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen, und auf deren Grundlage sind über Betriebsvereinbarungen bis zu 24 Monate möglich, auch ohne Tarifbindung. Ohne solche Regelung ist nach 18 Monaten Schluss, unabhängig davon, wie gut der Mann ins Team passt.

    Beide Fristen zusammen ergeben das eigentliche Problem für einen Betrieb, der eine Dauerstelle besetzen will: Das Modell wird mit der Zeit teurer und endet dann von selbst. Es ist auf Überbrückung angelegt, nicht auf Dauer, und es verhält sich auch so.

    Die richtige Lage

    Wann Zeitarbeit der richtige Weg ist

    Zeitarbeit ist der richtige Weg, wenn die Stelle schneller besetzt sein muss, als eine Suche dauert. Das ist öfter der Fall, als es dieser Seite vielleicht anzumerken ist. Es gibt vier Lagen, in denen sie aus unserer Sicht das passende Mittel ist, und wir sagen das auch im Erstgespräch, wenn eine davon zutrifft.

    Der Großauftrag, der kurzfristig reinkommt. Wenn ein Betrieb sonst absagen müsste, ist das keine Personalfrage mehr, sondern eine Umsatzfrage. Niemand stellt für ein Projekt jemanden fest ein, und keine Kampagne der Welt liefert einen fertigen Mann in vier Tagen.

    Der längere Krankheitsausfall. Wenn ein Kollege mehrere Monate fehlt und die Arbeit trotzdem raus muss, ergibt eine Festanstellung keinen Sinn. Die Stelle ist ja besetzt, sie ist nur gerade nicht bemannt.

    Gewerke mit echter Saison. Dachdecker, Garten- und Landschaftsbau, Bau: Wo der Sommer deutlich mehr Leute braucht als der Winter, ist Zeitarbeit schlicht das Werkzeug, das für diesen Zweck gebaut wurde.

    Die Position, die es vorher nicht gab. Wenn ein Betrieb zum ersten Mal eine Stelle besetzt und noch nicht weiß, ob er sie dauerhaft braucht, ist es vernünftig, das erst herauszufinden. Die spätere Übernahme ist üblich und kostet in der Regel eine Vermittlungsgebühr, deren Höhe an der Einsatzdauer hängt. Diese Klausel steht im Überlassungsvertrag und gehört vor der Unterschrift gelesen, nicht nach sechs Monaten.

    Wo sie nicht passt, ist die Facharbeit, bei der Betriebswissen zählt. Ein Zeitarbeiter kennt die Anlagen im Betrieb nicht, die Kunden nicht und die gewachsenen Abläufe nicht. Er lernt das alles, und wenn er nach vier Monaten geht, geht dieses Wissen mit ihm. Der Betrieb hat dann dafür bezahlt, dass jemand sich eingearbeitet hat, und steht danach wieder am Anfang.

    Das ist der eigentliche Unterschied. Zeitarbeit verschafft Zeit, und das ist viel wert. Aber sie schließt keine dauerhaft offene Stelle, sie verschiebt sie. Wer sie als Dauerlösung nutzt, zahlt zwölf Monate lang einen Aufschlag und steht danach an derselben Stelle wie vorher.

    Mitarbeiter in orangefarbener Warnkleidung steigt aus der Kabine eines Radladers
    Ergebnis

    Was nach zwölf Monaten übrig bleibt

    Nach zwölf Monaten Zeitarbeit hat der Betrieb bezahlt und niemanden eingestellt. Hier hört der Teil auf, den Du überall nachlesen kannst, und hier fängt der Teil an, für den wir eigene Zahlen haben. Wir haben 181 eigene Recruiting-Kampagnen in 107 Betrieben ausgewertet, zusammen 6.348 Bewerbungen. Alle liefen mit derselben Mechanik, deshalb lassen sich die Berufe miteinander vergleichen.

    Was dabei herauskommt, hängt stark am Beruf. Eine Stelle in der Serviceberatung und Serviceannahme bringt im Median 50 Bewerbungen, eine Stelle als Schreiner und Tischler bringt 10. Die vollständige Aufschlüsselung über 29 Berufe mit Methode und Grenzen steht auf Bewerbungen pro Stelle.

    Zwei Kollegen in Arbeitskleidung tragen Kabelrollen durch einen Technikraum und lächeln in die Kamera

    Nach 12 Monaten Zeitarbeit

    Der Betrieb hat den Auftrag geschafft und zwischen 55.080 bis 76.500 € gezahlt. Der Mann gehört weiter der Zeitarbeitsfirma, der Satz ist seit dem neunten Monat gestiegen, und spätestens nach 18 Monaten endet die Überlassung.

    Nach einer eigenen Kampagne

    Der Betrieb hat einen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag und zahlt ab da nur noch das Gehalt, ohne Aufschlag und ohne Frist. Die Kampagne kostet einmal, das Ergebnis bleibt. Was sie im Einzelfall kostet, hängt am Beruf und am Umkreis und steht im Angebot.

    Ehrlich dazu gehört, was der andere Weg nicht kann. Eine Kampagne liefert niemanden in vier Tagen. Zwischen Start und unterschriebenem Vertrag liegen Wochen, und in dieser Zeit ist die Stelle weiter offen. Wer den Mann am Montag braucht, ist bei der Zeitarbeit richtig. Wer die Stelle dauerhaft schließen will, bei der Suche.

    Dass der zweite Weg für Betriebe funktioniert, sehen wir daran, was sie danach tun: Ein erheblicher Teil kommt mit der nächsten offenen Stelle wieder. Die einzelnen Fälle mit Namen, Beruf und Zahl stehen bei den Referenzen.

    Fragen

    Was Betriebe uns dazu fragen

    Was kostet ein Zeitarbeiter oder Leiharbeiter pro Stunde?

    Der Betrieb zahlt nicht den Lohn, sondern einen Verrechnungssatz an die Zeitarbeitsfirma. Üblich ist nach Angaben der Anbieter das 1,8- bis 2,5-fache des Bruttostundenlohns, weil darin Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, einsatzfreie Zeiten, Verwaltung und die Marge stecken. Bei einem Stundenlohn von 18 Euro landet man bei 32,40 bis 45,00 € je geleisteter Stunde.

    Wie lange darf ein Zeitarbeiter im Betrieb bleiben?

    Nach § 1 Absatz 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher. Tarifverträge der Einsatzbranche dürfen davon abweichen, und auf deren Grundlage sind über Betriebsvereinbarungen bis zu 24 Monate möglich, auch in Betrieben ohne Tarifbindung.

    Was bedeutet Equal Pay in der Zeitarbeit?

    Grundsätzlich muss ein Zeitarbeiter dasselbe verdienen wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Einsatzbetrieb. Nach § 8 Absatz 4 AÜG dürfen Tarifverträge davon für die ersten neun Monate einer Überlassung abweichen, länger nur unter Auflagen und höchstens bis zum 15. Monat. Für den Betrieb heißt das: Der Satz steigt im Verlauf, er bleibt nicht, wo er im Angebot stand.

    Lohnt sich Zeitarbeit für einen Handwerksbetrieb?

    Für einen begrenzten Zeitraum oft ja. Ein Großauftrag, der sonst abgesagt werden müsste, ein längerer Krankheitsausfall, eine echte Saison: Dafür ist das Modell gemacht, und es ist schneller als jede Suche. Wo es nicht passt, ist die Facharbeit, bei der Betriebswissen zählt. Ein Zeitarbeiter kennt die Anlagen, die Kunden und die Abläufe nicht, und wenn er nach vier Monaten geht, geht dieses Wissen mit ihm.

    Kann ich einen Zeitarbeiter fest übernehmen?

    Ja, das ist üblich und heißt Übernahme. Die Zeitarbeitsfirma verlangt dafür in der Regel eine Vermittlungsgebühr, deren Höhe von der Einsatzdauer abhängt und im Überlassungsvertrag steht. Wer die Übernahme von vornherein plant, sollte diese Klausel vor der Unterschrift lesen und nicht erst, wenn der Mann sechs Monate da ist.

    Warum finden wir über Zeitarbeit keine Fachkräfte?

    Weil Zeitarbeit den Arbeitsmarkt nicht vergrößert, sondern anders verteilt. Wer als Facharbeiter im Handwerk eine feste Stelle bekommt, nimmt selten die Zeitarbeit. Das ist unsere Beobachtung aus den Gesprächen mit Betrieben, keine Statistik: Je enger der Beruf, desto seltener kommt über diesen Weg jemand mit der Erfahrung, die gebraucht wird.

    Ist Zeitarbeit im Baugewerbe erlaubt?

    Für gewerbliche Arbeiten grundsätzlich nicht. Nach § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, unzulässig. Das Gesetz enthält tarifliche Ausnahmen, deshalb sollte vor dem Einsatz geprüft werden, ob eine davon greift.

    Quelle: § 1b AÜG, gesetze-im-internet.de

    Erstgespräch

    Überbrücken oder besetzen?

    Im Erstgespräch gehen wir Deinen Beruf, Deinen Umkreis und die Wechselgründe durch, die Dein Betrieb hergibt. Am Ende weißt Du, mit welcher Zahl Du rechnen kannst und ob sich der Weg für Dich lohnt. Auch dann, wenn die Antwort lautet, dass Zeitarbeit für Deinen Fall das passendere Mittel ist. Wie die Festeinstellung über eigene Kampagnen abläuft, steht auf Mitarbeiter finden. Was der dritte Weg über einen Personalvermittler kostet, rechnet Headhunter-Kosten vor, und für Bauunternehmen im Besonderen die Seite Mitarbeitergewinnung am Bau.

    Quellen und Stand

    Rechtsangaben aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, § 1 Absatz 1b und § 8 Absatz 4, zuletzt am 17. August 2026 am Gesetzestext geprüft, sowie § 1b, geprüft am 26. September 2026. Tarifangaben aus dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Tarifvertrag zwischen DGB und GVP, unterste Entgeltgruppe 14,96 Euro; gesetzlicher Mindestlohn 13,90 Euro.

    Der Faktor von 1,8 bis 2,5 auf den Bruttostundenlohn ist eine übereinstimmende Angabe von Anbietern und Fachportalen, keine amtliche Zahl. Das Rechenbeispiel beruht auf den daneben genannten Annahmen und ersetzt kein Angebot.

    Die Zahlen zu Bewerbungen und Kampagnen stammen aus unserer eigenen Auswertung, Stand 09.09.2026, nachzulesen mit Methode und Grenzen auf Bewerbungen pro Stelle. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

    Herausgeber: Redline Grow, Stuttgart. Verantwortlich für den Inhalt: Danial Kashanian.

    Zuletzt geprüft am . Geprüft heißt: Jede Zahl auf dieser Seite wurde an diesem Tag gegen die Quelle gehalten, die im Quellenkasten steht.

    Zu jeder Zahl ist festgehalten, was genau gezählt wird, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht und wo sie nachprüfbar steht. Das steht öffentlich auf Zahlen und Quellen.